ArbeitnehmerBundesfinanzhof zur Übernachtungspauschale von Berufskraftfahrern gefragt
| Die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit setzt neben dem bestehenden Anspruch auf eine Verpflegungspauschale eine tatsächliche Übernachtung in dem Kraftfahrzeug voraus. Die Pauschale steht einem Berufskraftfahrer daher nicht für jeden An- und Abreisetag zu. So sieht es zumindest das Finanzgericht Thüringen. Wegen der anhängigen Revision ist nun der Bundesfinanzhof gefragt. |
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AUSGABE: MRP 8/2025, S. 0 · ID: 50466960