Freiberufler und GewerbetreibendeBetriebsprüfer dürfen E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern
Abo-Inhalt03.12.2025223 Min. Lesedauer IWW
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| Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. |
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AUSGABE: MRP 1/2026, S. 0 · ID: 50644171