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Abschließende HinweiseBeiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht erhöht abzugsfähig

Abo-Inhalt11.11.2025148 Min. Lesedauer IWW

| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, verfassungsrechtlich nicht geboten. Denn der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden. |

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AUSGABE: MRP 12/2025, S. 0 · ID: 50621311

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