Abschließende HinweiseBeiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht erhöht abzugsfähig
Abo-Inhalt11.11.2025148 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, verfassungsrechtlich nicht geboten. Denn der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden. |
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: MRP 12/2025, S. 0 · ID: 50621311