ArbeitgeberBehandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2026
Abo-Inhalt12.01.20261 Min. Lesedauer IWW
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Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Werte für 2026 mitgeteilt. Das sind 4,57 EUR für ein Mittag- oder Abendessen und 2,37 EUR für ein Frühstück.
Bei einer Vollverpflegung (also Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,50 EUR anzusetzen.
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AUSGABE: MRP 2/2026, S. 0 · ID: 50674580