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Für alle SteuerpflichtigenSolidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde war erfolglos

Abo-Inhalt07.04.20251 Min. Lesedauer IWW

| Die Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags war erfolglos. Sie richtete sich sowohl gegen die unveränderte Fortführung der Solidaritätszuschlagspflicht als auch gegen den nur teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlags mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2021. |

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AUSGABE: MRK 5/2025, S. 0 · ID: 50380281

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