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Für ArbeitgeberKostenersatz beim E-Dienstwagen: Seit 2026 gelten neue Regelungen

Abo-Inhalt07.01.20263 Min. Lesedauer IWW

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 Einkommensteuergesetz (EStG) dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde stattdessen eine Strompreispauschale eingeführt.

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AUSGABE: MRK 2/2026, S. 0 · ID: 50670782

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