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Für VermieterFerienwohnung als erste Tätigkeitsstätte

Abo-Inhalt13.08.202550 Min. Lesedauer IWW

| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Ferienwohnung, die der Einkünfteerzielung dient, eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet. |

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AUSGABE: MRK 9/2025, S. 0 · ID: 50513678

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