Für ArbeitnehmerDoppelte Haushaltsführung: Kostenbeteiligung bei Ein-Personen-Haushalt irrelevant
Abo-Inhalt13.08.202554 Min. Lesedauer IWW
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| Der Bundesfinanzhof hat eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung getroffen: Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht. |
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AUSGABE: MRK 9/2025, S. 0 · ID: 50513673