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MKMietrecht kompakt

KündigungUnerlaubte Untervermietung und unredliches Prozessverhalten

Abo-Inhalt01.07.20236409 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| Unerlaubte Untervermietungen kommen oft nur durch Zufall ans Licht. Setzt der Mieter sie fort, kann der Vermieter ihm kündigen. Der BGH hat sich näher mit der Frage befasst, welche Anforderungen die Gerichte an den Sachvortrag des außerhalb des Geschehens stehenden Vermieters (nicht) stellen dürfen. Er stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen eine zwischen den Instanzen bzw. im Berufungsverfahren ausgesprochene Kündigung wegen vorsätzlich wahrheitswidrigen Prozessvortrags zu berücksichtigen sein kann, die der Vermieter darauf stützt, dass der Mieter im Prozess um die – hier – Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung den zugrunde liegenden Sachverhalt bewusst wahrheitswidrig bestreitet. |

Sachverhalt

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AUSGABE: MK 7/2023, S. 131 · ID: 49533248

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