MieterhöhungMehrere Vermieter müssen gemeinsam klagen
. 236183
| Um den Anspruch auf Zustimmung zur Vergleichsmietenerhöhung erfolgreich prozessual geltend zu machen, müssen im Fall einer Vermietermehrheit sämtliche Vermieter die Klage erheben (LG Berlin 25.4.23, 67 S 223/20, Abruf-Nr. 236183). |
Selbst im Fall der Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft nach § 62 ZPO wäre ein auf Leistung an sämtliche Rechtsinhaber gerichteter Klageantrag erforderlich, so das LG. Nur dann ist die Klagefrist durch Erheben der Klage gewahrt.
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AUSGABE: MK 8/2023, S. 141 · ID: 49599714