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MKMietrecht kompakt

KündigungKündigung des Untermietvertrags nach Widerruf der Erlaubnis zur Untervermietung

Top-BeitragAbo-Inhalt19.04.20224515 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| Hat der Mieter die Mietwohnung ganz oder teilweise auf der Grundlage einer Erlaubnis des Vermieters an einen Dritten untervermietet, stellt sich für ihn (u. a.) die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen er das Untermietverhältnis kündigen muss, wenn der Vermieter die Erlaubnis widerruft. Der BGH hat für eine oft anzutreffende Konstellation – die jahrzehntelange Untervermietung auf der Grundlage einer unbeschränkt erteilten Erlaubnis – klargestellt, dass es für den Mieter keinesfalls einfach ist, sich vom Untermietvertrag zu lösen, um das Hauptmietverhältnis für sich „zu retten“. |

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AUSGABE: MK 5/2022, S. 85 · ID: 48140451

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