Nutzung der MietwohnungImmer Ärger mit dem Wäschetrocknen
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Hohes Konfliktpotenzial
| Das Thema Wäschetrocknen in der Wohnung führt schnell zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Das gilt z. B., wenn der Vermieter seinen Mieter auf Unterlassung in Anspruch nimmt. Oder der Vermieter weigert sich, Schimmel zu beseitigen bzw. nimmt den Mieter auf Schadenersatz in Anspruch. Unter Umständen spricht er sogar die fristlose Kündigung aus. Der Mieter wiederum beruft sich oft darauf, dass kein Trocknungsraum vorhanden ist. Oder es ist ihm zu beschwerlich, diesen aufzusuchen. Wie hier die rechtliche Situation aussieht, erläutert der folgende Beitrag. |
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AUSGABE: MK 1/2024, S. 18 · ID: 49812632