MietprozessFeststellungsinteresse entfällt im Rechtsstreit nach Abstandnahme von der Kündigung
Erklärt der Vermieter im Mietprozess, dass eine Kündigung gegenstandslos ist und das Mietverhältnis fortbesteht, entfällt das Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO (AG Berlin-Wedding 7.11.25, 16 C 224/25, Abruf-Nr. 252554).
Nach Sanierungsarbeiten infolge mehrerer Wasserschäden kündigte die Vermieterin wegen Zahlungsrückständen fristlos, hilfsweise ordentlich. Nach Klageerhebung wurde der Besitz wieder eingeräumt. Im Prozess erklärte die Vermieterin ausdrücklich, die Kündigung als gegenstandslos zu behandeln und das Mietverhältnis fortzusetzen. Die Mieterin hielt gleichwohl am Feststellungsantrag fest.
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AUSGABE: MK 3/2026, S. 45 · ID: 50699526
