WohnungseigentumErwerb von Sondereigentum durch die Gemeinschaft
| Der Erwerb von Sondereigentum durch die Gemeinschaft kann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellen, wenn er mittelbar der Sicherung oder Nutzung des Gemeinschaftseigentums dient (AG Würzburg 17.10.24, 30 C 771/24 WEG, Abruf-Nr. 249812). |
Ein Wohnungseigentümer wandte sich gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung, eine stark sanierungsbedürftige Teileigentumseinheit samt feuchtem Keller für 1 EUR zu erwerben. Er wollte sich an den Kosten nicht beteiligen und beantragte die Ungültigerklärung des Beschlusses – hilfsweise eine Protokollberichtigung, wonach er ausdrücklich ausgenommen werde.
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AUSGABE: MK 9/2025, S. 161 · ID: 50515910