Kosten und GEbührenErhöhter Streitwert beim Geltendmachen von Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht
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entscheidung
LG Hagen| In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass neben der Mietminderung auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht wird. Soweit ersichtlich, existiert dabei kaum Rechtsprechung zur Frage, ob der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes dabei ein eigener Streitwert zukommt. Darüber hinaus ist die Berechnung desselben in der Rechtsprechung umstritten. Das LG Hagen hat nun Klartext gesprochen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: MK 11/2025, S. 212 · ID: 50583634