GesetzgebungWachstumschancengesetz: Es ist vollbracht!
| Bereits im Juli 2023 hatte das BMF einen Referentenentwurf für ein milliardenschweres Wachstumschancengesetz vorgelegt. Das Ziel: Eine Verabschiedung im Jahr 2023. Bekanntlich wurde daraus nichts. Vielmehr kam das Gesetzgebungsverfahren einem Possenspiel gleich, das durch die Verkündung (BGBl I 24, Nr. 108) nun endlich beendet ist. |
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AUSGABE: MBP 5/2024, S. 76 · ID: 49967651