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Kapitalgesellschaften und deren GesellschafterVerdeckte Gewinnausschüttung: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Abo-Inhalt07.01.20263 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck

Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. So lautet ein interessantes Urteil des BFH (17.6.25, VI R 15/23, Abruf-Nr. 250703).

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AUSGABE: MBP 1/2026, S. 10 · ID: 50631250

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