EinkommensteuerVeräußerungsgewinn nach § 23 EStG auch bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks
| Wird ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG teilentgeltlich übertragen, ist eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Grundstücks vorzunehmen. Dies hat der BFH (11.3.25, IX R 17/24, Abruf-Nr. 248391) aktuell entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. |
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AUSGABE: MBP 9/2025, S. 148 · ID: 50440875
