EinkommensteuerUmzug allein wegen Arbeitszimmer: Auch Lehrerin kann Umzugskosten nicht absetzen
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| Eine Lehrerin kann die Kosten für einen Umzug, der vor allem dadurch veranlasst ist, dass die neue Wohnung im Gegensatz zur alten Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer enthält, nur als Werbungskosten absetzen, wenn weitere (objektive) Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Umzug vorliegen. Das hat das FG Münster (13.6.25, 14 K 2124/21 E, Abruf-Nr. 249947) kürzlich entschieden. |
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AUSGABE: MBP 10/2025, S. 167 · ID: 50499239