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UmsatzsteuerUmsatzsteuervorteil sichern durch Entnahme von alten Photovoltaik-Anlagen

Abo-Inhalt21.06.20235170 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler

| Seit Jahresbeginn 2023 sieht das UStG einen 0 %-Steuersatz für Leistungen im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) vor. Dieser soll vorrangig neue Anlagen begünstigen. Doch auch Betreiber von alten Anlagen können sich einen Vorteil sichern. Die Finanzverwaltung hat hierzu nun Stellung bezogen, schließt dabei allerdings eine Vielzahl von Betreibern aus – aber wohl zu Unrecht. |

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AUSGABE: MBP 7/2023, S. 117 · ID: 49415277

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