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Steuerfreie PhotovoltaikanlagenSind „nachlaufende“ Betriebsausgaben abzugsfähig?

Abo-Inhalt05.02.20252 Min. Lesedauer von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine Steuerbefreiung, sodass auch etwaige Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar sind. Doch wie sind „nachlaufende“ Betriebsausgaben zu behandeln, also z. B. eine in 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021? Hier sind sich die FG Münster und Nürnberg nicht einig. |

1. Rechtsprechung des FG Münster

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AUSGABE: MBP 2/2025, S. 22 · ID: 50278236

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