EinkommensteuerPV-Anlagen: Keine Verlustnutzung in 2022 wegen rückwirkender Steuerbefreiung?
Abo-Inhalt01.10.2025114 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
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| Mit § 3 Nr. 72 EStG wurde rückwirkend zum 1.1.22 eine Steuerbefreiung für die meisten kleinen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eingeführt. Das Problem: Wenn in 2022 Verluste entstanden sind, sollen diese nicht zu berücksichtigen sein. Doch ist die rückwirkende Einführung der Norm überhaupt verfassungsgemäß? Damit hat sich nun das FG Düsseldorf (24.6.25, 4 K 1286/24, Abruf-Nr. 249523) beschäftigt. |
1. Sachverhalt
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AUSGABE: MBP 10/2025, S. 165 · ID: 50542491