Verbindliche AuskunftNur eine Gebühr bei einheitlich erteilter verbindlicher Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern
| Der BFH (3.7.25, IV R 6/23, Abruf-Nr. 250007; PM Nr. 56/25 vom 4.9.25) hat entschieden, dass gegenüber mehreren Antragstellern nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden kann, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird. |
Sachverhalt: Acht Personen, die an einer Holdinggesellschaft beteiligt waren, planten eine Umstrukturierung. Sie baten das FA hierzu gemeinsam um eine verbindliche Auskunft nach § 89 AO. Daraufhin erteilte das FA acht inhaltsgleiche Auskünfte und erließ acht Gebührenbescheide über je 109.736 EUR (gesetzliche Höchstgebühr) – jedoch zu Unrecht.
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AUSGABE: MBP 11/2025, S. 181 · ID: 50586003