EinkommensteuerKranken- und Pflegeversicherung für Kinder: Abzugsmöglichkeiten und Steuergestaltungen
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| Bei privat versicherten Kindern können regelmäßig die Eltern die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Was oft nicht bekannt ist: Das funktioniert auch bei einer direkt von dem Kind abgeschlossenen Versicherung. Genauso ist ein Abzug für die Beiträge möglich, die bei gesetzlich versicherten Kindern vom Arbeitgeber über den Lohnsteuerabzug einbehalten wurden. Zudem ist über freiwillige Beitragsvorauszahlungen eine lukrative Steuergestaltung möglich. Der Beitrag zeigt, welche Abzugsmöglichkeiten bestehen. |
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AUSGABE: MBP 2/2025, S. 26 · ID: 50237134