Doppelte HaushaltsführungKeine Werbungskosten für vom Ehegatten gemietete und bezahlte Zweitwohnung
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Abruf-Nr. 250893
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Bei einer doppelten Haushaltsführung sind die Unterkunftskosten bis zu 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abzugsfähig. Das setzt aber voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen (BFH 9.9.25, VI R 16/23, Abruf-Nr. 250893).
1. Sachverhalt
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AUSGABE: MBP 1/2026, S. 9 · ID: 50631280