Erbschaft- und SchenkungsteuerKeine steuerbegünstigte Übertragung ohne zeitgleichen Vollzug der Schenkungen
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| Es treten vermehrt Fälle auf, in denen FÄ die schenkungsteuerlichen Begünstigungen der §§ 13a, 13b ErbStG mit der Begründung ablehnen, dass der Vollzug der schenkweisen Übertragung mehrerer Schenkungsgegenstände nicht zeitgleich erfolgte. Die ursprüngliche Problematik resultiert aus einem Urteil des BFH (17.6.20, II R 38/17) und betraf zunächst die Übertragung eines Anteils an einer Mitunternehmerschaft nebst eines Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Die Urteilsgrundsätze werden inzwischen aber auch auf die Übertragung von Einzelunternehmen übertragen. |
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AUSGABE: MBP 12/2025, S. 212 · ID: 50579333