EinkommensteuerKeine außergewöhnlichen Belastungen: Vermögensverlust wegen Trickbetrugs
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| Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzugsfähig (FG Münster 2.9.25, 1 K 360/25 E, Abruf-Nr. 250144). |
1. Sachverhalt
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AUSGABE: MBP 11/2025, S. 184 · ID: 50563707