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EinkommensteuerKeine außergewöhnlichen Belastungen: Vermögensverlust wegen Trickbetrugs

Abo-Inhalt05.11.2025107 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzugsfähig (FG Münster 2.9.25, 1 K 360/25 E, Abruf-Nr. 250144). |

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AUSGABE: MBP 11/2025, S. 184 · ID: 50563707

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