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EinkommensteuerDoppelte Haushaltsführung: Kostenbeteiligung bei Ein-Personen-Haushalt irrelevant

Abo-Inhalt01.10.2025109 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Der BFH (29.4.25, VI R 12/23, Abruf-Nr. 249404) hat eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung getroffen: Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung i. S. des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG nicht. |

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AUSGABE: MBP 10/2025, S. 169 · ID: 50502742

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