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UmsatzsteuerBesteuerung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen (insbesondere in Vertriebsketten)

Abo-Inhalt05.11.202598 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Rabea Keßeler, LL.M., Nordkirchen/Dortmund

| Seit dem 1.1.19 richtet sich die Besteuerung von Gutscheinen nach den Grundsätzen des § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Durch das BMF-Schreiben vom 2.11.20 wurden der UStAE entsprechend angepasst und praktische Anwendungsprobleme geklärt. Ungeklärt sind jedoch Fragen hinsichtlich der Qualifizierung von Gutscheinen in Vertriebsketten und der daraus folgenden Ortsbestimmung, die Gegenstand der EuGH-Rechtsprechung waren. Kürzlich hat sich der Mehrwertsteuer-Ausschuss zu dieser Thematik geäußert. |

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AUSGABE: MBP 11/2025, S. 188 · ID: 50563002

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