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EinkommensteuerAltersfreizeit: Rückstellung, wenn es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommt!

Abo-Inhalt04.12.20244 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| In der Handels- und Steuerbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Der BFH (5.6.24, IV R 22/22, Abruf-Nr. 242848) hat die Voraussetzungen – und dabei insbesondere das Kriterium „Erfüllungsrückstand“ – in einem Fall von tarifrechtlich zugesagter Altersfreizeit durchgeprüft. |

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AUSGABE: MBP 12/2024, S. 202 · ID: 50195753

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