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Bilanzierung versus EÜRAktuelles zum Wechsel der Gewinnermittlungsart

Abo-Inhalt16.04.20252 Min. Lesedauer von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| In einem aktuellen Streitfall ging es um die Zulässigkeit des Wechsels der Gewinnermittlungsart. Dabei entschied der BFH (27.11.24, X R 1/23, Abruf-Nr. 246495), dass der Steuerpflichtige im Streitjahr die Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nicht mehr erfüllte, weil er durch die Aufstellung des Jahresabschlusses sein Wahlrecht bereits ausgeübt hatte und daran gebunden war. |

1. Hintergrund und Vorbemerkungen

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AUSGABE: MBP 4/2025, S. 57 · ID: 50354100

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