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SteuertickerWichtiges vom BFH zur Lohnsteuer, vom BMF & vieles mehr auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt18.03.20263 Min. Lesedauer IWW

Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.

Überblick — Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Erhebung von pauschaler Lohnsteuer durch Haftungsbescheid

Pauschale Lohnsteuer kann (nur) durch einen Nachforderungsbescheid (Steuerbescheid), nicht aber durch einen Haftungsbescheid geltend gemacht werden. Das entschied der BFH mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. VI R 4/24, Abruf-Nr. 252993), Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2023, Az. 8 K 14/22 H, Abruf-Nr. 240048).

Leistungen zwischen Transfergesellschaft und Alt-Arbeitgeber und die Umsatzsteuer:

Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit i. S. v. § 111 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und S. 2 SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören. Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung i. S. v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei (BFH, Urteil vom 20.11.2025, Az. V R 10/23, Abruf-Nr. 252926; vorgehend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2023, Az. 1 K 2865/21, Abruf-Nr. 239547).

BFH zur vGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des BFH, wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (BFH, Urteile vom 21.04.2010, Az. VI R 46/08, Abruf-Nr. 102495, und vom 06.10.2011, Az. VI R 56/10, Abruf-Nr. 120043), ist auf den Fall einer unbefugten Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeugs nicht zu übertragen (BFH, Beschluss vom 17.12.2025, Az. I B 17/24, Abruf-Nr. 252929). Mit dieser Begründung hat der BFH die Beschwerde der GmbH wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG Hessen vom 24.01.2024 (Az. 8 K 1129/20) als unbegründet zurückgewiesen.

BMF: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

Aktuell hat sich das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz geäußert (BMF, Schreiben vom 03.03.2026, Az. III C 3 – S 7117-e/00003/005/058, Abruf-Nr. 253051). Es hat die Grundsätze aufgrund des BFH-Urteils vom 30.06.2022 (Az. V R 25/21) neu geregelt.

Mindestlöhne in der Altenpflege steigen 2026 und 2027

Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden 2026 und 2027 erneut steigen (Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 06.03.2026, Abruf-Nr. 252991). Sie steigen zum 01.07.2026

  • für Pflegehilfskräfte auf 16,52 Euro brutto pro Stunde (ab 01.07.2027: 16,95 Euro),
  • für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro (ab 01.07.2027: 18,26 Euro)und
  • für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro (ab 01.07.2027: 21,58 Euro).

Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche betragen.

Umgang mit dem Finanzamt: BFH-Pressekonferenz: 40 Prozent der Revisionsverfahren enden pro Steuerbürger

Der BFH hat auf seiner Jahrespressekonferenz am 24.02.2026 die unverändert hohe Quote hervorgehoben, in den das höchste deutsche Steuergericht Musterprozesse pro Steuerzahler entschieden hat. Im Jahr 2025 gingen 40 Prozent der Revisionsverfahren zugunsten der Steuerzahler aus; bei den Nichtzulassungsbeschwerden lag die Erfolgsquote bei 15 Prozent. Es lohnt sich also, Rechtsmittel einzulegen und auch den Gang zum BFH nicht zu scheuen.

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