Fort- und WeiterbildungskostenÜbernahme der Fortbildungskosten: In diesen Fällen ist Rückforderung durch Arbeitgeber möglich
| Die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist gängige Praxis, um die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter zu fördern und Fachkräfte zu binden. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt? In solchen Fällen können Rückzahlungsklauseln greifen, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung der übernommenen Kosten verpflichten. Die Zulässigkeit solcher Klauseln und die Möglichkeiten der Rückforderung unterliegen jedoch strengen Voraussetzungen. LGP macht Sie nachfolgend damit vertraut. |
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AUSGABE: LGP 8/2024, S. 167 · ID: 50052927