ArbeitgeberleistungenTeilnahme am Firmenlauf: So werden Startgeld, Firmenlaufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt
Abo-Inhalt26.05.20256324 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Viele Unternehmen nehmen mit ihren Arbeitnehmern an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die vom Unternehmen getragenen Kosten wie Firmenlaufshirt, Startgebühr, Verpflegung und vieles mehr aus lohnsteuerlicher Sicht beim Arbeitnehmer auswirken. LGP hat die Details für Sie. |

Bild: © cn0ra - stock.adobe.com / KI generiert
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 6/2025, S. 123 · ID: 50429122