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Geringfügige BeschäftigungSonderausgabenabzug für rentenversicherte Minijobber: Wie gelingt der Nachweis der geleisteten RV-Beiträge gegenüber Finanzamt?

Leseprobe13.03.20241060 Min. Lesedauer IWW

| Ein Leser fragt: Wie ist der Nachweis für die geleisteten Beiträge zu führen, wenn ein Minijobber alle nicht von der Rentenversicherungspflicht befreiten Minijobs in der Steuererklärung deklariert, um für die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung den Sonderausgabenabzug geltend zu machen? |

Antwort | Bei einem nach § 40a EStG pauschalversteuerten Minijob ist der Arbeitgeber – anders als bei einem regulären Arbeitsverhältnis – nicht verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Daher kann sie nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen. Und auch die Rentenversicherung selbst versendet keine Unterlagen, die als Nachweis verwendet werden können. Da auch Minijobber monatliche Lohnabrechnungen erhalten, in der – neben dem Brutto- und Nettolohn – die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt sind, können diese als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.

AUSGABE: LGP 7/2024, S. 133 · ID: 49929442

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Sonderausgabenabzug für rentenversicherte Minijobber: Wie gelingt der Nachweis der geleisteten RV-Beiträge gegenüber Finanzamt?

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13.03.2024
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