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Fort- und WeiterbildungskostenSo können Arbeitgeber Fort- und Weiterbildungskosten steuerfrei erstatten

Abo-Inhalt20.09.2024486 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Der Fachkräftemangel hat nahezu alle Branchen erreicht. Was also tun, wenn sich kein qualifiziertes Personal finden lässt? Eine Antwort auf die Frage lautet: Selbst die Qualifikation der Arbeitnehmer durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen schaffen. Und eine andere: Den Arbeitnehmern die Kosten für Fort- und Weiterbildungen erstatten. Doch was ist in beiden Varianten mit Blick auf die Lohnabrechnung zu veranlassen? Wann ist in der Übernahme der Kosten steuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen? Und wann handelt es sich um steuerfreie Erstattungen? LGP klärt auf. |

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AUSGABE: LGP 12/2024, S. 238 · ID: 50157967

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