Gesetzliche UnfallversicherungSG Oldenburg: Ausrutscher beim Gassi-Gehen einer ehrenamtlich Tätigen für Tierheim ist Arbeitsunfall
09.10.202514 Min. Lesedauer IWW
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Voraussetzungen einer Wie-Beschäftigung liegen vor
| Rutscht eine ehrenamtliche Tätige eines Tierheims beim Gassi-Gehen mit einem Hund aus dem Tierheim aus und verletzt sich dabei, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Zu diesem Schluss ist das SG Oldenburg gelangt. |
Die Gassi-Geherin und zeitweise auch Kassenprüferin des Tierheimvereins war beim Ausführen eines in dem Tierheim untergebrachten Hundes ausgerutscht . Dabei hatte sie sich eine Sprunggelenksfraktur zugezogen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Sie meinte, dass es sich nicht um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit bei dem ehrenamtlichen Ausführen des Hundes gehandelt habe.
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