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UrlaubLAG Baden-Württemberg: Weihnachtsgeld bleibt bei Urlaubsabgeltung außen vor

19.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Gezahltes Weihnachtsgeld zählt nicht als Gegenleistung zu erbrachter Arbeitsleistung und wird somit bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung nicht berücksichtigt. Weihnachtsgeld ist eine Gratifikation bzw. Jahressonderzahlung mit Mischcharakter, die nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in einem bestimmten Referenzzeitraum gezahlt wird. Zu diesem Schluss gelangt jedenfalls das LAG Baden-Württemberg. Das letzte Wort hat nun jedoch das BAG.

Der Arbeitnehmer war langjährig bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und ist seit 2021 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2024 und erhielt für 2024 ein Weihnachtsgeld. Der Arbeitnehmer meint, bei der Zahlung der Urlaubsabgeltung sei auch dieses Weihnachtsgeld einzubeziehen. Das LAG sah das anders. Das 2024 gezahlte Weihnachtsgeld sei zur Berechnung der Urlaubsabgeltung nicht einzubeziehen. Mit ihm werde keine Arbeitsleistung abgegolten. Das Weihnachtsgeld bleibe bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung unberücksichtigt (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2025, Az. 11 Sa 29/25, Abruf-Nr. 250569).

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