Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gelten seit Juli 2025

PfändungHöhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gelten seit Juli 2025

01.07.20257000 Min. Lesedauer IWW

| Zum 01.07.2025 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |

Der unpfändbare Grundfreibetrag erhöht sich zum 01.07.2025 auf 1.555 Euro monatlich; vorher waren es 1.491,75 Euro monatlich. Wegen der Rundungsvorschrift in § 850c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 ZPO erhöht sich dieser Betrag auf 1.559,99 Euro monatlich (vorher: 1.499,99 Euro). Der unpfändbare Betrag erhöht sich, wenn der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt. Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, desto höher ist der unpfändbare Betrag (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025, Abruf-Nr. 248729).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 7/2025, S. 137 · ID: 50458387

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte