VergütungGleiche Arbeit heißt gleicher Lohn für Männer und Frauen: Folgen des BAG-Urteils für die Praxis
Top-BeitragAbo-Inhalt06.02.2024611 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
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| Eine weibliche Arbeitnehmerin hat einen Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihr männlicher Kollege, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Der Arbeitgeber darf das höhere Gehalt eines männlichen Arbeitnehmers nicht mehr damit begründen, dass dieser in den Vertragsverhandlungen das höhere Gehalt besser verhandelt hat. Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des BAG. Daraus ergeben sich wichtige Folgen und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber. |
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AUSGABE: LGP 3/2024, S. 67 · ID: 49600615