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DienstwagenFahrzeugpool: So wird der geldwerte Vorteil richtig versteuert

Top-BeitragAbo-Inhalt10.10.2022880 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Stehen Arbeitnehmern Dienstwagen auch für private Fahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, unterliegt der geldwerte Vorteil der Besteuerung und den Sozialabgaben. Probleme gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn die Arbeitnehmer laufend wechselnde Fahrzeuge verwenden – sich also an einem Fahrzeugpool bedienen. LGP zeigt daher anhand von Beispielen, wie sich bei einem Fahrzeugpool der geldwerte Vorteil ermittelt und welche Möglichkeiten die Arbeitnehmer haben. |

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AUSGABE: LGP 2/2023, S. 49 · ID: 48647083

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