ArbeitgeberleistungenDas sind die Regeln bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum
| In Zeiten von Wohnraumknappheit und steigender Mieten besonders im städtischen Umfeld erfreut sich die Mitarbeiterwohnung als Lohnbestandteil neuer Beliebtheit. Auch der Gesetzgeber erkennt den Sinn der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum vom Arbeitgeber durch eine besondere steuerliche Ermäßigung für Arbeitnehmer an. Ein Überblick über die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Spielregeln. |
Inhaltsverzeichnis
- Der Grundsatz lautet lohn- und beitragspflichtiges Entgelt
- Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung ist begünstigt
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Ortsübliche Kaltmiete, aber verbilligte Nebenkosten
- Bewertungsabschlag greift bei „Luxus-Wohnung“ nicht
- Was gilt in punkto Bewertungsabschlag bei Home-Office?
- Das gilt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
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