Berufszulassung Wiederzulassung als Steuerberater und Pflichtverteidigerbestellung
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Wer seine Wiederbestellung als Steuerberater anstrebt, hat regelmäßig keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, auch wenn er wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden ist (OLG Naumburg 23.12.24, 1 Ws 498/24).
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AUSGABE: KP 2/2026, S. 36 · ID: 50619339