Elektronischer RechtsverkehrWiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Einspruchserhebung
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Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden des Fristversäumnisses im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags (BFH 29.4.25, VI R 2/23).
Sachverhalt
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AUSGABE: KP 2/2026, S. 38 · ID: 50619508