SteuerberaterplattformWas Sie als Berufsträger/in zum beSt wissen müssen
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Ab dem 1.1.23 wird dem Berufsstand ein beSt empfangsbereit eingerichtet. Sobald dieses dem Berufsträger zur Verfügung steht, ist die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtend. Der Beitrag erläutert neben Sinn und Zweck von Steuerberaterplattform und beSt auch die damit einhergehenden Pflichten. |
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