HonorartippVereinbaren Sie die Vergütung für vereinbare Tätigkeiten gesondert
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Vereinbare Tätigkeiten in der Steuerberatung sind zusätzliche Aufgaben, die Steuerberater neben ihren typischen beruflichen Aufgaben (Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG) ausüben dürfen. Die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten ist in § 57 Abs. 3 StBerG und § 15 BOStB geregelt. |
Geltungsbereich der StBVV oder Spezialvorschriften
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AUSGABE: KP 5/2025, S. 92 · ID: 50217538