DSGVOSchadenersatzklage nach DSGVO gegen Finanzamt unzulässig ohne vorherigen Ablehnungsbescheid
24.02.20261 Min. Lesedauer IWW
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Der BFH (15.9.25, IX R 11/23, Beschluss) hat entschieden, dass eine Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO gegen ein FA unzulässig ist, wenn der Anspruch nicht zuvor gegenüber der Behörde geltend gemacht und von dieser abgelehnt wurde. Ohne eine solche „Beschwer“ i. S. v. § 40 Abs. 2 FGO fehlt es an einer zentralen Sachurteilsvoraussetzung, sodass Gerichte in der Sache nicht entscheiden dürfen. Betroffene müssen daher vor einer Klage zunächst den Schadenersatzanspruch ausdrücklich bei der Finanzbehörde einreichen.
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