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ProzesskostenPauschaliertes StB-Jahresgehalt als Streitwert bei Prüfungsentscheidungen

Abo-Inhalt14.02.20252603 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

| Für den Streitwert bei Steuerberaterprüfungen ist auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Bei einem Berufsanfänger liegt der Streitwert bei 50.000 EUR. Dieser Streitwert ist nicht um das Jahresgehalt entsprechend der Vorqualifikation zu mindern (FG Hamburg 8.10.24, 6 K 5/23, Beschluss). |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: KP 3/2025, S. 48 · ID: 50293713

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