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BeraterhaftungKlageabweisung trotz erheblicher Pflichtverletzung

Abo-Inhalt17.07.2024480 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Verlangt der Mandant Schadenersatz wegen ergangener Schätzungsbescheide, muss er konkret darlegen, welche Gewinne oder Verluste abweichend von den geschätzten Besteuerungsgrundlagen tatsächlich entstanden sind (OLG Karlsruhe 6.9.23, 7 U 162/22). |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: KP 8/2024, S. 150 · ID: 49935653

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