BeraterhaftungKlageabweisung trotz erheblicher Pflichtverletzung
| Verlangt der Mandant Schadenersatz wegen ergangener Schätzungsbescheide, muss er konkret darlegen, welche Gewinne oder Verluste abweichend von den geschätzten Besteuerungsgrundlagen tatsächlich entstanden sind (OLG Karlsruhe 6.9.23, 7 U 162/22). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: KP 8/2024, S. 150 · ID: 49935653
